So 26 Feb 2006
Copyright auch für Zitate?
Geschrieben von ijb in Kategorie Tatort Unternehmen , Tatort Internet , Organisation , Marketing (edit this)
Gern wird zitiert - Aussagen bekannter Persönlichkeiten, Textpassagen aus Webseiten oder Büchern, Stellen aus Fachartikeln und mehr. Aber wie sieht es dabei mit dem Copyright aus? Was ist erlaubt und was nicht?
Auch durch das immer häufiger verwendete RSS-Feed kommt die Diskussion über das Zitatrecht wieder in den Vordergrund. Muss derjenige, der für seine Seiten RSS-Feed zur Verfügung stellt, trotzdem gefragt werden? Und wieviel darf man zitieren bzw. via RSS-Feed übernehmen?
Ich habe versucht, die rechtliche Seite dieser Medaille zu recherchieren und bin dabei auf folgendes gestossen:
Was versteht das Recht unter “Zitat”?
Ein Zitat ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine konkrete Textstelle. In vielen Fällen wird zu dem Zitat eine Quellenangabe angegeben, indem der Autor und die bestimmte Textstelle bezeichnet wird.
Wie darf zitiert werden?
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrechts geregelt und unter konkreten Voraussetzungen gestattet, ohne daß eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden müsste. Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen, also einer genauen Angabe der Fundstelle.
deutsches Urheberrecht
östereichisches Urheberrecht
Interessant dabei ist:
Das Zitatrecht dürfen Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene “Schaffenshöhe” aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Der hervorgehobene Satz bedeutet, dass also eine Sammlung (Liste) von RSS-Feeds kein eigenes Urheberrecht geniesst, da es sich dabei um keine geistige Leistung handelt. Maßgebend dafür ist die geistige Leistung, die in der Anordnung und Verknüpfung der einzelnen Objekte liegt.
Hier eine recht gute Erklärung, wie richtig zitiert wird:
Regeln beim Zitieren
Für wissenschaftliche Werke wird meistens das sogenannte “Grosszitat” verwendet. Das ebdeutet, dass komplette Texte in die Arbeit eiens anderen Wissenschaftlers übernommen werden. Wer sich schon einmal mit wissenschaftlichen Werken befasst hat, weiss, dass diese am Ende immer seitenlang die Quellennachweise peinlichst genau anführen.
Das “Kleinzitat” bedeutet, dass nur bestimmte Ausschnitte eines anderen Werkes verwendet werden. Diese Form des Zitierens ist die wohl gebräuchlichste speziell im Internet. Und gerade hier wird leider sehr oft auf den Quellenvermerk vergessen - absichtlich oder unabsichtlich. Oder es werden komplette TExte übernommen, auf der eigenen Webseite dargestellt und die Quellenangabe nur sehr versteckt positioniert.
Dabei muss man sich auch bewußt sein, daß das Urheberrecht Verletzungen der Rechte des Urhebers, des Copyrights, mit harten zivil- und strafrechtlichen Sanktionen ahndet. Grundsätzlich ist ein derartiger Schutz auch notwendig, weil sonst der wirtschaftliche Anreiz fehlen würde, geistige Leistungen zu erarbeiten bzw. Informationen in dieser Form anzubieten. Wer sich also ungefragt - und damit unerlaubt - das KnowHow anderer zu eigen zu machen versucht, hat mit saftigen Strafen zu rechnen.
Speziell im Internet sind gleichlautende Textpassagen recht schnell gefunden:
Copyscape.com ist ein Service, der gleichlautende Webseiten findet. Einfach die URL der betreffenden Seite eingeben und Duplikate finden lassen.
Februar 26th, 2006 at 09:02 e
Ich finde, dass das wann ein Zitat rechtens ist wichtig.
Ein Zitat ist nämlich nur dann erlaubt, wenn das Zitat zur Untermauerung des eigenen Textes dient, bzw. man sich mit dem eigenen Text auf diesen Text bezieht. Nur dann ist ein Zitat überhaupt ein Zitat. Wenn ich nur einen Text von jemand anderen übernehme und ohne eigenen Text veröffentliche, selbst mit Quellenangabe, ist es im rechtlichen Sinn kein Zitat.
Februar 26th, 2006 at 09:02 e
Daher ist dieser Satz so wichtig - Du hast ihn sehr schön erklärt. Danke!
Das bedeutet also:
In diversen Linksammlungen etc. bleibt das Zitat zwar im Grunde ein Zitat, der Inhaber dieser Sammlungen selbst aber kann sich nicht auf das Zitatrecht berufen. Was für ihn bedeutet, dass er nicht ohne Einwlligung zitieren darf, auch wenn eine Quellenangabe dabei steht.
Wobei Grosszitate (also der komplette Text) ausschliesslich in wissenschafltichen Abhandlungen erlaubt sind. Alles andere muss sich - wenn überhaupt - auf Ausschnitte, Textpassagen etc. beschränken.
Mai 6th, 2006 at 16:05 e
[…] …. gilt nicht nur als unfein, sondern verstösst auch gegen das Copyright. Und doch passiert es immer wieder. Wie dieser Tage auch mir. […]